Unfreiwillige DSL-Vertragsverlängerung bei Umzug

… wurde nun per Gesetzt endlich aufgehoben. In Vergangenheit war es unvermeidlich bei einen Umzug den DSl-Vertrag (sofern es im Versorgungsgebiet lag) mitzunehmen. Der Provider hat hier nun automatisch die Vertragslaufzeit auf 24 Monate gesetzt. Dies ist nun nicht mehr möglich!

Aber heute, am 10.05.2012 0:00 Uhr, ist es nun in Kraft getreten:

http://www.bgbl.de/Xaver/start.xav?startbk=Bundesanzeiger_BGBl&bk=Bundesanzeiger_BGBl&start=//*%5B@attr_id=%27bgbl112s0958.pdf%27%5D

Hier ein Auszug:
㤠46
Anbieterwechsel und Umzug
(8) Der Anbieter von öffentlich zugänglichen Telekommunikationsdiensten, der mit einem Verbraucher einen Vertrag über öffentlich zugängliche Telekommunikationsdienste geschlossen hat, ist verpflichtet, wenn der Verbraucher seinen Wohnsitz wechselt, die vertraglich geschuldete Leistung an dem neuen Wohnsitz des Verbrauchers ohne Änderung der vereinbarten Vertragslaufzeit und der sonstigen Vertragsinhalte zu erbringen, soweit diese dort angeboten wird. Der Anbieter kann ein angemessenes Entgelt für den durch den Umzug entstandenen Aufwand verlangen, das jedoch nicht höher sein darf als das für die Schaltung eines Neuanschlusses vorgesehene Entgelt. Wird die Leistung am neuen Wohnsitz nicht angeboten, ist der Verbraucher zur Kündigung des Vertrages unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von drei Monaten zum Ende eines Kalendermonats berechtigt. In jedem Fall ist der Anbieter des öffentlich zugänglichen Telekommunikationsdienstes verpflichtet, den Anbieter des öffentlichen Telekommunikationsnetzes über den Auszug des Verbrauchers unverzüglich zu informieren, wenn der Anbieter des öffentlich zugänglichen Telekommunikationsdienstes Kenntnis vom Umzug des Verbrauchers erlangt hat.“

Außerdem müssen ab jetzt neben den 24-monatigen Vertragslaufzeiten auch 12-monatige angeboten werden.